Teledienstegesetz

Teledienstegesetz
I
Teledienstegesetz,
 
Multimedia.
II
Teledienstegesetz
 
[Abk. TDG\], ein 1997 verabschiedetes Gesetz, das einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen bezweckt. Es regelt insbesondere Haftungsfragen.

Universal-Lexikon. 2012.

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